Totale Verweigerung

Titelgrafik Tafel 09

Seit der Einführung der Wehrpflicht in der DDR im Januar 1962 verweigern immer wieder junge Männer den Dienst an der Waffe. Der waffenlose Dienst als Bausoldat ist ab 1964 möglich, jedoch kein einklagbares Recht. Eine berufliche Fortentwicklung danach ist schwierig, ein Studium oft ausgeschlossen.

Die gänzliche Verweigerung des Wehrdiensts stellt für die Staatsmacht hingegen eine massive Provokation und wird als kriminell verfolgt. Eine solche Haltung kann in der DDR mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Oft ist sie religiös motiviert. UB-Mitglieder beraten Männer, die sich dem Militärdienst entziehen wollen.

Audio

Auszug aus einem Interview mit zwei Totalverweigerern, Radio Glasnost, Mai 1988. Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft